Jeder Mensch hat das Recht, in einer „sicheren, sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt“ zu leben. So beschloss es im Juli 2022 die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Dieses Menschenrecht ist massiv gefährdet. Und mit ihm gefährdet sind die Rechte von Kindern in Bezug auf Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Gesundheit, Ernährung, Bildung. Betroffen sind laut Klima-Risiko-Index des UN-Kinderhilfswerks weltweit rund eine Milliarde von 2,2 Milliarden Kindern. Besonders im Globalen Süden vernichten Überschwemmungen, Hitzewellen etc. die Lebensgrundlagen.

In diesem Kontext will der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen im März 2023 einen „General Comment No. 26“, eine Bemerkung zur UN-Kinderrechtskonvention, herausgeben. Diese Bemerkung soll die Regierungen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf Umwelt- und Klima-Maßnahmen bringen. Der General Comment kann nämlich auch von Gerichten herangezogen werden.

Der seit Ende 2022 vorliegende erste Entwurf für den General Comment No. 26 enthält unter anderem die Forderung, dass Regierungen globale Verantwortung übernehmen und wissenschaftliche Erkenntnisse nutzen. Umweltrisiken müssen vorsorglich angegangen werden, Kinder besonders geschützt und Generationengerechtigkeit angestrebt werden.

Zu finden ist der 20-seitige englischsprachige Entwurf  auf der Seite childrightsenvironment.org.

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Liane Muth
Referat Lebensläufe und Grundsatzfragen, Deutscher Caritasverband