EEG-Umlage
Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.
Die EEG-Umlage dient zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt.
Unter Effizienz versteht man einen geringeren Einsatz von Energie oder Ressourcen zur Abdeckung des gleichen Bedürfnisses.
Die Definition weist einerseits auf das Problem, keine ausreichende Stromversorgung sicherstellen zu können und anderseits auf Haushalte, die durch überproportionale Energieausgaben armutsgefährdet sind.
Dieser Maß ermittelt den Energieaufwand, der zum Erreichen eines bestimmen Nutzens nötigt ist.
Der Begriff bezeichnet den Umstieg der Energieversorgung von fossilen und Kernbrennstoffen auf nachthaltig nutzbare und erneuerbare Energien.
Natürliche Prozesse und nachwachsende Rohrstoffen werden genutzt um Strom, Wärme und Kraftstoffe aus regenerativen Quellen zu erzeugen.
Das EU-Energieverbrauchskennzeichnung zeigt den Energieverbrauch und die Produktionseigenschaften von Geräten wie Waschmaschinen, Fernsehern und Leuchtmitteln.
Das EU-ETS ist das zentrale europäische Instrument zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der Industrie.