Die Umlage wurde mit dem Ziel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland durch jeden Stromkunde zu finanzieren. Betreiber von Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produzieren, dürfen diesen Strom in das Stromnetz einspeisen. Die Regierung verpflichtet die Netzbetreiber, diesen Strom abzukaufen – zu einem auf 20 Jahre staatlich garantierten Preis. Zum Beispiel: Wer im Jahr 2018 eine Photovoltaikanlage baut, bekommt die nächsten 20 Jahre zwischen 8,44 und 12,20 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. Der Netzbetreiber verkauft den Strom weiter an der Strombörse. Erhält er nicht den Preis, den er an den Anlagenbetreiber gezahlt hat, so bekommt er die Differenz aus dem Topf der EEG-Umlage.

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