Laut Definition der OECD versteht man darunter alle Arten der finanziellen Unterstützung, welche dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Produkte oder Prozesse zu vergrößern, die sich jedoch negativ auf umweltschonendere Produktionsmuster auswirken. Beispiele dafür sind die Befreiung des gewerblichen Luftverkehrs von der Energiesteuer, Energiesteuerermäßigungen für das produzierende Gewerbe und die Landwirtschaft, sowie die kostenfreie Zuteilung der CO2-Emissionsberechtigungen.

Mehr dazu auf der Webseite des Umweltbundesamts.