Dieses völkerrechtliche Abkommen wurde unter dem Dach der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris als globaler Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels beschlossen. Ihre Hauptziele sind: der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 Grad Celsius, idealerweise 1,5 Grad Celsius, gegenüber vorindustriellen Werten zu beschränken; Anpassungen an den Klimawandel neben einer Minderung der Treibhausgasemissionen zu schaffen und finanzielle Mittel mit den Klimaschutzzielen in Einklang zu bringen. Anders als im Kyoto-Protokoll müssen alle Mitgliedsstaaten nationale selbstbestimmte Aktionspläne definieren.

Mehr dazu auf der Webseite der Europäischen Komission.