Achten, schützen, gewährleisten: Forderungen an politische Entscheidungstragende in Bund, Ländern und Kommunen
In einem Positionspapier fordert der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit mehr als 80 weiteren Organisationen Bund, Länder und Kommunen auf, das Kindeswohl konsequent zum Maßstab der Klimaschutz- und Klimaanpassungspolitik zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 festgestellt, dass unzureichender Klimaschutz die Freiheitsrechte künftiger Generationen verletzt: Wir fordern die aus dem Urteil hervorgehenden kinderrechtlichen Verpflichtungen endlich konsequent umzusetzen.
Die Klima- und Umweltkrise ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – und sie betrifft Kinder und Jugendliche als eine der vulnerablen Gruppen besonders. Sie tragen am wenigsten Verantwortung für die Krise, sind aber am längsten und besonders stark von ihren Folgen betroffen.
Die Folgen der Krise treffen Kinder und Jugendliche gleichermaßen: Soziale Ungleichheit erhöht die Verletzlichkeit erheblich. Besonders gefährdet sind strukturell benachteiligte junge Menschen (v.a. durch Armutsbetroffenheit) sowie Kinder und Jugendliche mit bereits bestehenden körperlichen oder psychischen Belastungen. Klima- und Umweltpolitik, die das Kindeswohl ernst nimmt, muss daher auch immer sozial gerecht sein.
Die drei Kernforderungen:
- Klimaschutz als Rechtspflicht einhalten und durchsetzen. Bund und Länder müssen die verfassungs- und völkerrechtlichen Vorgaben verbindlich umsetzen: Art. 20a GG, das Bundesklimaschutzgesetz sowie die UN-Kinderrechtskonvention. Das Kindeswohl ist bei allen klimarelevanten Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen.
- Klimaanpassung an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausrichten. Bund und Länder müssen Kommunen rechtlich ermächtigen und finanziell befähigen, Hitze- und Gesundheitsschutz für Kinder und Jugendliche vorrangig umzusetzen – von hitzeangepassten Jugendhilfen, Kitas und Schulen bis zu sicheren Schulwegen, begrünten Bewegungs- und Aufenthaltsorten, hitzeangepassten Spielplätzen und reduzierter Luftschadstoffbelastung.
- Echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Das Beteiligungsrecht (Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention) ist im Grundgesetz zu verankern und durch verbindliche, ergebnisrelevante Formate auf allen Förderalebenen einzulösen.
Das Positionspapier finden Sie hier.