Neue Förderschwerpunkte und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die neue Richtlinie soll Anreize für kommunale Akteur*innen schaffen, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen. Erstmals sind nun auch Sozial und Wohlfahrtsverbände, also auch die Caritas antragsberechtigt.

Was ist die Kommunalrichtlinie überhaupt?

Mit der “Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative”, kurz  Kommunalrichtlinie, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) seit 2008 Klimaschutzprojekte in Kommunen. Ziel der Förderung ist Unterstützung von kommunalen Akteur*innen bei der nachhaltigen Senkung von Treibhausgasemissionen. Die Kommunalrichtlinie hat im Laufe der Zeit eine Vielzahl von Novellierungen erfahren, wodurch u.a. auch der Kreis der Antragsberechtigten Akteure sukzessive zugenommen hat. Erstmals werden in der neuen Fassung, die zum Beginn des Jahres 2022 in Kraft tritt auch explizit Wohlfahrts- und Sozialverbände in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen – und können somit fortan auf wichtige Drittmittel bauen, auf dem Weg hin zur eigenen Klimaneutralität.

Was sind die wichtigsten Neuerungen ab 2022?

Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, Wohlfahrts- und Sozialverbände sowie deren Stiftungen erhalten eine Förderquote von 70 Prozent für die Einrichtung einer Klimaschutzkoordination (für die Zeitdauer von 4 Jahren), deren Aufgaben sind in der Richtlinie wie folgt beschrieben:

  • Ansprache der zu unterstützenden Organisationseinheiten und Informationsvermittlung zu Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
  • Begleitung bei der Initiierung und Durchführung von treibhausgasmindernden Maßnahmen und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten
  • Vermittlung von regionalen Akteuren und regionalen fachlichen Ansprechpartnern für die Umsetzung von Klimaschutzprojekten
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Energie- und Treibhausgasbilanzen

Förderfähige Maßnahmen:

  • Einsatz von Fachpersonal (Klimaschutzkoordination), das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird; je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein.
  • Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur
  • Erstellung von Energie- und Treibhausgasbilanzen
  • professionellen Prozessunterstützung in einem zeitlichen Umfang von maximal zehn Tagen
  • begleitende Öffentlichkeitsarbeit
  • Dienstreisen zu den zu unterstützenden Organisationseinheiten

Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement
Für das Erstvorhaben zur Erstellung einer Klimaschutzkonzeptes und Klimaschutzmanagements beträgt die Förderquote ab 2022 70 Prozent.

Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts
Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts im Bereich Klimaschutz, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet. Ziel des integrierten Vorreiterkonzepts ist die Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2040.

Fokuskonzepte und Umsetzungsmanagement
Gefördert wird die Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister für die sektoralen Handlungsfelder Wärme- / Kältenutzung, Mobilität und Abfallwirtschaft mit einer Förderquote von 60 Prozent im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten.

Was bedeutet das für die Caritas?

Caritasverbände auf Orts und Diözesanebene sowie Fachverbände haben die Möglichkeit ab 2022 Fördergelder vom BMU zu beantragen, die dabei helfen, Klimaschutzmaßnahmen zu koordinieren, Klimaschutzkonzepte zu starten und Personalstellen in Klimaschutzmanagement zu finanzieren. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis 2030.

Wo erfahre ich mehr?

Zu den Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de. Fragen zur Antragstellung und konkreten Förderanträgen beantwortet bis 31.12.2021 der Projektträger Jülich (PtJ) unter 030 20199-577 sowie per E-Mail an ptj-ksi@fz-juelich.de. Zum 1. Januar 2022 geht die Projektträgerschaft der NKI und damit der Kommunalrichtlinie auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH über.
Weitere Informationen sowie den Text der neuen Richtlinie eine Förderquotentabelle und einen Technisschen Annex zur NKI finden Sie auf der Website der NKI unter: www.klimaschutz.de.