Im Juli 2020 wurde der Ausstieg aus der Kohleverstromung per Gesetz vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet mit dem Ziel, bis spätestens 2038 – idealerweise 2035 – den Einsatz von Kohle in Deutschland zur Erzeugung elektrischer Energie zu beenden. Dies sei von großer Bedeutung, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens einzuhalten. 2021 werden die ersten Kraftwerke vom Netz gehen. Als Entschädigung für die Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken sind für die Betreiber 4,35 Mrd. Euro vorgesehen, die insbesondere potenzielle entgangene Gewinne ausgleichen sollten.
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