Es geht um einen Begriff, der seit seiner Einführung 1985 umstritten ist und bis heute keine rechtlich bindende Definition hat. Ein Klima- oder Umweltflüchtling ist eine Person, die aufgrund Umweltveränderungen, z.B. Desertifikation, Bodenerosion, Versalzung der Böden oder Wassermangel, nicht in ihre Heimat zurückkehren kann. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) berücksichtigt Klimaflüchtlinge nicht, weswegen sie keinen Anspruch auf Asyl haben. Nur nach Naturkatastrophen bieten einige Länder, darunter Deutschland, temporäres Asyl.
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