Das Bundes-Klimaschutzgesetz gewährleistet, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2030 (die Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990) erfüllt und die Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht.  Zu diesem Zweck zeigt das Gesetz auf, wie viel CO2 jeder Sektor (Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Land- und Abfallwirtschaft) noch ausstoßen darf. Dabei müssen die jeweiligen Bundesministerien dafür sorgen, dass die jährlichen Emissionsziele eingehalten werden. Bei Zielverfehlung sind die Ministerien dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm anzulegen, das die Einhaltung des Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre gewährleistet.

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